Entwicklungen und Herausforderungen des Rechtswesens in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR bis zur Babelsberger Konferenz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Entwicklungen und Herausforderungen des Rechtswesens in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR bis zur Babelsberger Konferenz |
| Typ: | Seminararbeit |
| Materie: | Rechtsgeschichte der DDR, Ostrecht |
| Rahmenveranstaltung: | SE Rechtsgeschichte |
| Betreuer: | Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Aichhorn, M.Sc. |
| Abgabe: | 26. Jänner 2021 |
| Dokumentendaten | |
| Seiten im Original: | 22 |
| Wörter: | 8.650 |
| Original: | |
| → Liste aller Inhalte | |
Seminararbeit
Entwicklungen und Herausforderungen des Rechtswesens in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR bis zur Babelsberger Konferenz
zum Seminar
»Rechtsgeschichte«
im Wintersemester 2020/21
betreut von
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Aichhorn, M.Sc.
vorgelegt von
Maximilian Christian
am 26. Jänner 2021.
Paris-Lodron-Universität Salzburg
Rechtswissenschaftliche Fakultät,
Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
Einleitung
Die rechtswesentlichen Realitäten der realsozialistischen Staaten, von jenen die allermeisten im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts aus mannigfaltigen Gründen zusammen- oder auseinanderbrachen, oder aber sonst fundamentale Änderungen in ihrer Natur erfuhren, sind besonders aufgrund jenes Umstandes von gewissem Interesse, als sie zeitweise die Gestaltung des Alltags eines Viertels der Menschheit mitbestimmt hatten. Auch durch den sozialrevolutionären Anspruch der diese rechtswesentlichen Realitäten schaffenden politischen Kräfte, deren Treiben zum Teil auch die historische Basis unseres eigenen Staatswesens darstellen, sollten jene genaues Studium erfahren.
Diese Arbeit befasst sich mit diesem Sachverhalt nur in einem stark eingeschränkten zeitlichen und räumlichen Rahmen. Außerdem trägt diese Betrachtung, um der Ausrichtung des dieser Arbeit zugrunde liegenden Seminars Rechnung zu tragen, einen primär historisierenden Charakter. Konkret wird die unmittelbare Nachkriegszeit ab 1945 in der sowjetischen Besatzungszone auf deutschem Boden und das erste Jahrzehnt der Deutschen Demokratischen Republik ab 1949 in einem rechtshistorischen Kontext beleuchtet. Die rein rechtstheoretischen Belange geraten dabei in den Hintergrund, verlieren aber nicht eine gewisse Relevanz, so sie immerhin auch das Objekt dieser Historisierung sein sollen.
Auf das Geschehen wird möglichst chronologisch eingegangen. Zu diesem Zweck ist die Arbeit hauptsächlich in drei Teile gegliedert: a) die Rechtsordnung der frühen Nachkriegsjahre, b) die Verfassungsdiskussionen 1946-1949, die drei Volkskongresse und die erste Verfassung der DDR und c) die Babelsberger Konferenz. Das darauffolgende kurze Résumé beschließt die Arbeit.
Es wurde versucht, für diese Arbeit möglichst viele Primärquellen zusammenzutragen und zu verarbeiten. Diesem Unterfangen wurden hierbei leider aufgrund der Pandemie-bedingten eingeschränkten Benutzungsmöglichkeiten gewisse Steine in den Weg gelegt, die einen örtlichen Aufenthalt in der Bundesarchivlokalität der Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ (SAPMO) in Berlin unmöglich machten. Den dortigen sehr freundlichen und hilfreichen Archivaren möchte ich aber herzlichst danken, die mir dennoch einige Unterlagen digitalisieren und zur Verwendung verfügbar machen konnten. Dort, wo ursprünglich fast ausschließlich Primärquellen verarbeitet werden sollten, müssen nun zwingend Sekundärquellen verwendet werden, die aber trotzdem einige relevante Primärquellen auszugsweise oder zur Gänze abgedruckt beinhalten. Die Arbeit lastet also auf einer den Umständen entsprechend möglichst am Ursprung liegenden Quellenarbeit. Zusätzlich mussten im Laufe des Abfassens der Arbeit manche Abstriche am Detailgrad gemacht werden, ganz besonders im Abschnitt über die Verfassungsdiskussionen.[1]
Im Zuge der Beobachtungen sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie gestaltete man die unmittelbare Nachkriegs- und Besatzungszeit in Bezug auf die Rechtsordnung?
- Wie entwickelte sich die erste Verfassung der DDR? Welche nennenswerten Vorschläge gab es hierzu und von wem? Welche Richtung gaben diese Vorschläge jeweils an, wie stellten sie sich eine neue deutsche Republik vor? Welche Persönlichkeiten und Weltanschauungen standen hinter diesen Vorschlägen? Welche dieser Vorschläge konnten sich am Ende ganz oder in Teilen durchsetzen?
- Wie ist das Rechtswesen der DDR in Bezug auf die Entwicklungen während der Babelsberger Konferenz zu charakterisieren?
- War die Babelsberger Konferenz eine produktive und erfahrungsreiche wissenschaftliche Konferenz oder ein Gleichschaltungswerkzeug? Welchen Stellenwert besaß sie in der DDR und wohin führte sie? Welche Persönlichkeiten fanden sich auf ihr?
Nicht behandelt werden sollen Fragen des Rechtswesens der DDR lange nach der Babelsberger Konferenz, außer in jenen Fällen, in denen ein direkter Bezug zu den diskutierten Problemen auf der Babelsberger Konferenz oder den Verfassungsdiskussionen besteht. Selbiges gilt für Fragen des Rechtswesens anderer realsozialistischer Staaten.
Arbeiten zum hauptsächlichen Gegenstand dieser Arbeit, der Babelsberger Konferenz, oder Teilaspekten dieser, wurden in der jüngeren Vergangenheit immer wieder veröffentlicht, Meinungen und Erfahrungsberichte publiziert. Besonders stechen hierbei die Betrachtungen Hermann Klenners (geb. 1926) hervor.
Das Ende des Krieges und die Besetzung
=== Rekapitulation der letzten Periode dNach der aus Sicht des Dritten Reiches gänzlich gescheiterten Ardennenoffensive im Dezember 1944 bzw. Jänner 1945 fand im Februar 1945 die für die Nachkriegsentwicklung besonders entscheidende Konferenz von Jalta (Krim) statt, der Churchill und Roosevelt einerseits und Stalin andererseits beiwohnten. Auf das Ende des Krieges im Sommer 1945 musste nicht mehr viel länger gewartet werden, stand es doch im Frühjahr 1945 bereits mehr oder weniger fest. Einzig die Modalitäten über das Verfahren danach und Details der finalen Kriegsführung waren noch zu bestimmen. Diese Konferenz war die zweite dreier großer derartiger Konferenzen der „Anti-Hitler-Koalition“. Vorangegangen ist ihr die Konferenz in Teheran im November 1943, ihr folgte die Konferenz von Potsdam im Juli 1945.
Auf der ersten dieser Konferenzen, der Teheran-Konferenz, wurde sich bereits mehr oder weniger darüber geeinigt, dass Deutschland in Zonen unterteilt werden solle, die die Alliierten jeweils eigenständig zu verwalten hätten, obgleich dort die Eröffnung einer zweiten Front – der Westfront – infolge des später als D-Day bekannt gewordenen Ereignis im Juni 1944 erst geplant und noch nicht durchgeführt wurde, wodurch die Westalliierten in Bezug auf den Krieg gegen Deutschland noch keine materiellen Erfolge erbringen konnten, die einen großen Anteil an der Besetzung gerechtfertigt hätten.[2] Noch nicht einigen konnte man sich außerdem über die Rolle Frankreichs in der Besetzung Deutschlands und ob der Befreiungsmacht um De Gaulle überhaupt ein Besetzungsanteil zustehen würde.[3]
Auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 wurden die Besetzungspläne der drei Alliierten finalisiert, was sich insbesondere darin zeigt, dass man sich auf die Grenzen der kommenden Besatzungszonen verständigte und jene konkretisierte. Durch die dort ebenso besprochene Polenpolitik (Polens „Westverschiebung“) seitens der UdSSR ergab sich für Deutschland die Abtrennung des ehemaligen „Ostdeutschlands“, also der deutschen Ostgebiete, das größtenteils in Polen und in der neuen Oblast Kaliningrad aufging. Das bis zu diesem Zeitpunkt (und in der BRD bis die 70er Jahre hinein) als „Mitteldeutschland“ bezeichnete Gebiet zwischen den Flüssen Elbe und Oder, zwischen Ostsee und Erzgebirge, wurde nun zum faktischen Ostdeutschland. Dieses Ostdeutschland sollte auch jener Besatzungszone entsprechen, die die UdSSR für sich beanspruchte und die später das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ausmachen sollte.
Im Juni 1944 kam es zum sogenannten D-Day als Teil der Operation Overlord – der Invasion der Westalliierten an der Küste der Normandie. Diese Operation Overlord endete erfolgreich im August dieses Jahres; Deutschland wurde aus Frankreich gedrängt und stand nunmehr in der Defensive nahe der Grenzen des Deutschen Reiches vor Kriegsausbruch. Gleichzeitig verlor das verbündete faschistische Italien infolge der alliierten Invasion seit 1943 den Großteil des eigenen Territoriums an die Westalliierten; die alliierten Verbände eroberten Rom knapp zwei Tage vor Anlaufen des D-Days, am 4. Juni 1944.[4]
An der Ostfront standen die sowjetischen Verbände bald danach im Februar 1945 in Schlesien und Pommern, schließlich dann im April 1945 kurz vor Berlin. Im Frühjahr 1945 stießen die Westalliierten von der ehemaligen Maginot-Linie weiter vor und eroberten weite Teile Nord- und Südwestdeutschlands. Der erste physische Kontakt zwischen sowjetischen und westalliierten Verbänden geschah am 25. April 1945 nahe Torgau im heutigen nördlichen Sachsen.
Am 30. April beging Hitler Selbstmord.
Am nächtlichen Morgen des 7. Mai 1945 unterzeichnete der Oberkommandierende der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, die Erklärung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht, die am 8. Mai wirksam wurde. Damit wurde das offizielle Ende des Zweiten Weltkriegs beschlossen.
es Zweiten Weltkriegs ===